Busverkehr
Organisation des Busverkehrs
Der Schulträger der AHF-Grundschule Paderborn wird zum Start der Grundschule einen Busverkehr organisieren (ÖPNV/SSV). Dadurch gelangen Kinder mit Anspruch auf Beförderung kostenlos zur Schule. (Nähere Details zur Organisation des Busverkehrs werden noch bekannt gegeben.)
Anspruch auf eine Beförderung mit dem Bus
Gemäß § 5 SchfkVO hat ein Grundschüler Anspruch auf eine Beförderung mit dem Bus, wenn sein Wohnort > 2 km von der Schule entfernt ist. Entscheidend für die Berechnung ist dabei der kürzeste Fußweg zwischen Wohnort und Zugang auf das Schulgelände. Schüler, die näher an der Schule wohnen, haben keinen Anspruch auf eine kostenlose Beförderung. Eltern müssen dann selbst entscheiden, auf welchem Weg ihr Kind zur Schule gelangt (Selbstzahler im Busverkehr, Fahrrad, zu Fuß, …).
Einzugsgebiet der Grundschule
Um unseren Schülern zu lange Reisezeiten zu ersparen, konzentriert sich unsere Grundschule auf den Raum Paderborn (Stadt und Ortsteile). Ob ein Busverkehr auch weiter entfernt liegende Ortschaften anfährt (z.B. Schlangen, Sennelager oder Sande), muss im Einzelnen geklärt werden.